+++ Krisenstab - Info +++ Hessen: Kirchenmusik und Gesang wieder möglich
In Hessen gelten ab 25. Juni weitreichende Lockerungen beim Corona-Schutz. Das hat auch Auswirkungen auf die kirchliche Arbeit. Im Zentrum stehen vor allem Erleichterungen des Landes beim Thema Gesang und Kirchenmusik. Hier gibt es in Hessen keine speziellen Regelungen mehr. Die Gemeinden sind jetzt eigenverantwortlich im Rahmen des Infektionsschutzes. Der EKHN-Krisenstab wird dazu aber Leitlinien entwickeln, die Entscheidungen leichter machen sollen.