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Neue Corona-Verordnung

+++ Krisenstab - Info +++ Hessen: Kirchenmusik und Gesang wieder möglich

Gesangbuch vor Synodenplenum

Die Synodalen unterbrechen die Tagung regelmäßig um 12 Uhr für besinnliche Momente, zu denen das Friedensgebet gehört

In Hessen gelten ab 25. Juni weitreichende Lockerungen beim Corona-Schutz. Das hat auch Auswirkungen auf die kirchliche Arbeit. Im Zentrum stehen vor allem Erleichterungen des Landes beim Thema Gesang und Kirchenmusik. Hier gibt es in Hessen keine speziellen Regelungen mehr. Die Gemeinden sind jetzt eigenverantwortlich im Rahmen des Infektionsschutzes. Der EKHN-Krisenstab wird dazu aber Leitlinien entwickeln, die Entscheidungen leichter machen sollen.

Stand 24. Juni 2021 

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Politische Vorgaben speziell für Kirchen entfallen

Ab Freitag (25. Juni) gilt in Hessen eine neue Corona-Schutzverordnung mit weitgehenden Lockerungen auch für die Religionsgemeinschaften. Für die Kirchen ist zentral, dass die Hessische Landesregierung mit den Neuregelungen auf politische Vorgaben speziell für Gottesdienste verzichtet. Grundrechtseingriffe sollen aufgrund der derzeitigen Pandemiesituation für den Bereich der Religionsausübung durch das Land weitgehend zurückgenommen werden.

Verantwortung für Infektionsschutz bei Gemeinden 

Damit legt die Landesregierung die Verantwortung für den Infektionsschutz im Kontext der Gottesdienste komplett in den kirchlichen Breich und vertraut wieder - wie im Frühjahr 2020 - der Selbstregelungskompetenz der Religionsgemeinschaften. Auch der Bereich Kirchenmusik, inklusive der Fragen zu Gesang, wird nicht mehr vom Land Hessen geregelt. Gleichzeitig bleiben aber grundlegende Voraussetzungen wie die Erstellung eines Schutzkonzeptes mit Hygiene- und Abstandsregeln.

Masken nicht mehr unbedingt Pflicht 

Konkret bedeutet dies unter anderem, dass die Maskenpflicht im Gottesdienst – vorbehaltlich von Hygienekonzepten und bei bestimmten Inzidenzstufen - entfallen kann. Auch weitere gemeindliche Zusammenkünfte  sind wieder möglich. Hier gelten die allgemeinen Bestimmungen wie für alle Veranstaltungen. Dazu gehört beispielsweise auch eine Testpflicht bei über 25 Teilnehmenden (nicht bei Gottesdiensten).   

Offene Regelung für Gesang und Musik 

Von Landesseite gibt es nun keine Verbote bezüglich des Gemeindegesangs mehr, ebenso wenig sind Auftritte von Chören geregelt. Zum Thema Kirchenmusik  wird der EKHN-Krisenstab in Abstimmung mit den anderen hessischen Kirchen deshalb in der kommenden Woche Leitlinien erarbeiten. Dies soll dazu dienen, die Entscheidung vor Ort zu erleichtern, wie mit Musik und Gesang pandemiegerecht umgegangen werden kann. 

Weiter verantwortlich handeln 

Die Kirchen stehen jetzt in der Verantwortung, entsprechend der derzeitigen Inzidenzlage und der möglichen Entwicklung der Pandemie eigenverantwortlich Regelungen zu treffen. Orientierungslinie soll für alle Regelungen aktuell sein, dass sich alle Personen pandemiegerecht verhalten und keine Infektionsgefahr von ihnen ausgeht.

Krisenstab erarbeitet neue Handlungsempfehlung 

Der Krisenstab wird in der kommenden Woche wie gewohnt per E-Mail und im Internet über Handlungsempfehlungen informieren.

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